Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis (FA) Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann

Der Lehrgang Migrationsfachperson an der Schule für Sozialbegleitung bereitet auf die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann vor. Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsprüfung erhalten die Absolvent*innen den geschützten Titel „Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis“.

Die Berufsprüfung findet in der Regel einmal jährlich im Frühjahr statt.

Zur Abschlussprüfung gemäss neuer Prüfungsordnung vom 17.  März 2020 wird zugelassen, wer:

a) über einen eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Asyl- und Migrationsbereich in der Schweiz mit direktem Kontakt mit Personen mit Migrationshintergrund mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50% und davon mindestens 1 Jahr mit Aufgaben in der Betreuung, Beratung oder Begleitung vorweisen kann;

oder

b) mindestens 6 Jahre Berufserfahrung mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50%, davon 4 Jahre im Asyl- und Migrationsbereich, davon 2 Jahre in der Schweiz mit direktem Kontakt mit Personen mit Migrationshintergrund und davon 1 Jahr mit Aufgaben in der Betreuung, Beratung oder Begleitung vorweisen kann;

und

c) über die erforderlichen Kompetenznachweise bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt; 

d) über eine genehmigte Disposition zur Facharbeit verfügt (für Erläuterungen zur Disposition siehe Wegleitung).

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 (Prüfungsordnung) und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Facharbeit.

Folgende Kompetenznachweise müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen, welche Sie im Rahmen des Lehrgangs an unserer Schule erlangen können:
Kompetenznachweis 1: Migration im gesellschaftlichen Kontext sowie ihre Ursachen und Auswirkungen
Kompetenznachweis 2: Rechtliche Grundlagen für die Arbeit als Migrationsfachfrau / Migrationsfachmann
Kompetenznachweis 3: Im transkulturellen Kontext kommunizieren, beraten, begleiten und betreuen
Kompetenznachweis 4: Die Gestaltung des Aufenthalts und die Integration von Migrantinnen und Migranten in Zusammenarbeit mit anderen Stellen unterstützen und begleiten
Kompetenznachweis 5: Die eigene Arbeit und die Zusammenarbeit professionell gestalten 

Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die vollständig und fristgerecht beim Prüfungssekretariat eingegangen sind. Unvollständige oder nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Wer nicht über den erforderlichen Abschluss verfügt, kann beim Prüfungssekretariat ein Gesuch um Äquivalenz einreichen.

Die aktuellen Dokumente zur Berufsprüfung wie Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung finden Sie hier

Weiterführende Informationen zur Berufsprüfung erhalten Sie unter folgender Adresse:
Prüfungssekretariat Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann
Postfach 189, 2501 Biel/Bienne
Tel: +41 (0)76 330 31 50, Frau Claudia Ogi
Montag bis Donnerstag erreichbar

E-Mail: mfp@fachperson-migration.ch
www.fachperson-migration.ch