Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis (FA) Sozialbegleiterin/Sozialbegleiter

Erfolgreicher eidgenössischer Berufsabschluss Tertiärstufe B, höhere Berufsbildung: 90% Prüfungserfolg

Die Ausbildung an unserer Schule bereitet auf die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis Sozialbegleiterin/Sozialbegleiter vor. Die Prüfungserfolgsquote unserer Studierenden liegt aktuell bei gut 90%. Wenn Sie die Ausbildung zur/zum Sozialbegleiter:in an unserer Schule absolvieren, ist Ihre Chance sehr hoch, dass Sie die Berufsprüfung bereits beim ersten Mal erfolgreich bestehen.

Die Berufsprüfung besteht aus den folgenden drei Prüfungsteilen:

  • Schriftlichen Projektarbeit mit einem Fachgespräch
  • Schriftliche Fachprüfung
  • Mündliche Fachprüfung

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsprüfung erhalten die Absolvent/innen den geschützten Titel „Sozialbegleiter/in mit eidgenössischem Fachausweis“.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau/ Fachmann Betreuung, Fachfrau/ Fachmann Gesundheit oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach dem Erwerb des Ausweises Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich nachweisen kann (bei reduziertem Pensum entsprechende Verlängerung der Berufstätigkeit). Die erforderliche Berufspraxis im Sozialbereich, die maximal zu 25% in der dokumentierten Freiwilligenarbeit erbracht werden darf, muss innert 5 Jahren vor der Prüfungsanmeldung geleistet worden sein.

Mindestens 160 Stunden dieser geforderten Berufserfahrung im Sozialbereich müssen sozialbegleiterische Berufserfahrung sein. Bei diesen 160 Stunden sozialbegleiterischer Berufserfahrung wird keine Freiwilligenarbeit akzeptiert;

oder

  1. einen Abschluss auf Sekundar-Stufe II oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und nach dem Abschluss Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich nachweisen kann (bei reduziertem Pensum entsprechende Verlängerung der Berufstätigkeit). Die erforderliche Berufspraxis im Sozialbereich, die maximal zu 25% in der dokumentierten Freiwilligenarbeit erbracht werden darf, muss innert 5 Jahren vor der Prüfungsanmeldung geleistet worden sein.

Mindestens 160 Stunden der geforderten Berufserfahrung im Sozialbereich müssen sozialbegleiterische Berufserfahrung sein. Bei diesen 160 Stunden sozialbegleiterischer Berufserfahrung wird keine Freiwilligenarbeit akzeptiert;

und

  1. über eine genehmigte Disposition der Facharbeit verfügt (für Erläuterungen zur Disposition siehe Wegleitung zur Prüfungsordnung).


Vorbehalten bleiben die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Facharbeit.

Wichtige Empfehlung zur Sprachkenntnis: Wir empfehlen den Kandidainnen und Kandidaten dringend mindestens über Niveau B2  in der jeweiligen Prüfungssprache zu Verfügen.

Wer nicht über den erforderlichen Abschluss verfügt, kann bei der Prüfungskommission ein Gesuch um Äquivalenz einreichen.

Die aktuellen Dokumente zur Berufsprüfung wie Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zur Berufsprüfung erhalten Sie unter folgender Adresse:
Prüfungssekretariat Sozialbegleitung Berufsprüfung
c/o BfB Büro für Bildungsfragen AG
Bahnhofstrasse 20 CH-8800 Thalwil
Tel: +41 (0)43 3883 400
E-Mail: info@sozialbegleitung-berufspruefung.ch
www.sozialbegleitung-berufspruefung.ch