Lohnempfehlungen und Anstellung während der Ausbildung

Die folgende Lohnempfehlung für Sozialbegleiterinnen/Sozialbegleiter mit eidgenössischem Fachausweis nach Abschluss der Ausbildung wird herausgegeben vom Schweizerischen Berufsverband Sozialbegleitung im Mai 2015:

  • Monatslohn Spannweite Fr. 5‘400.00 bis Fr. 6‘200.00
  • Jahreslohn Spannweite Fr. 70‘200.00 bis Fr. 80‘600.00

Alle Angaben zum Einkommen beziehen sich auf ein 100 % Pensum, bei dem ein 13. Monatslohn ausbezahlt wird (Jahreslohn = Monatslohn x 13).

Diese Lohnempfehlung dient als Richtwert. Berufserfahrungen und/oder erweiterte Aufgaben und Kompetenzen wie z. B. Projektmitarbeit, Bezugspersonenarbeit oder Teamleitung sollen als weitere Kriterien lohnwirksam sein.

 

Anstellungsbedingungen während der Ausbildung

Die nachfolgende Empfehlung widerspiegelt den Mittelwert aus einer Erhebung im Herbst 2022 bei unseren aktiven Studierenden. Sie kann bei der Lohngestaltung als Richtwert dienen. Wir empfehlen je nach Anstellungsform folgende Mindest-Löhne bei einem 100% Pensum:

Ausbildung Sozialbegleitung (Grund- und Vorbereitungslehrgang):

Anstellungsformen während der Ausbildung

 

Monatslohn*

100%

Stundenlohn

Betreuer:in ohne Ausbildung

CHF 4700

 

Praktikant:in während der Ausbildung

CHF 3000 bis 3300

 

Ausbildungsvertrag Sozialbegleiter:in in Ausbildung

CHF 5’400

 

Anstellung im Stundenlohn

 

CHF 32 bis 35

   

 

* Üblich ist ein 13. Monatslohn

 

 

 

Unterstützung der Ausbildung durch den:die Arbeitgeber:in

Zum Zeitpunkt der Erhebung wurde rund ein Drittel der Studierenden durch den:die Arbeitgeber:in zusätzlich unterstützt, mehrheitlich mit einem finanziellen Beitrag. Eine angemessene Unterstützung während der Ausbildung mit einem finanziellen Beitrag oder mit zeitlicher Anrechnung der Ausbildungstage, stellt ein optimaler Lernerfolg für die Studierenden und für die Unternehmung sicher.

Vom Praktikum zu einem Ausbildungsvertrag

Wir empfehlen, dass eine Praktikumsanstellung während der Ausbildung nicht länger als für ein Jahr vereinbart wird. Anschliessend ist ein Wechsel der Anstellung zu einem Ausbildungsvertrag sinnvoll.